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ekhn2030 – wie geht es weiter?

Nachbarschaftsräume des Dekanats von der Herbssynode festgelegt

Von Thomas Milkowitsch (Dezember 2023)

Unsere regelmäßigen Berichte über ekhn2030 beleuchten ein gewaltiges Projekt, das als Antwort auf den sich abzeichnenden Rückgang der Kirchenmitgliedschaften und der Einnahmen aus Kirchensteuern ins Leben gerufen wurde. Der Prozess strebt nicht nur nach Kostensenkungen, sondern auch danach, die kirchliche Arbeit zukunftsorientiert weiterzuentwickeln.

Nachbarschaftsräume als entscheidendes Element

Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) reagiert auf diese Herausforderungen, indem sie die Einführung von Nachbarschaftsräumen (NBR) als entscheidendes Element des ekhn2030-Prozesses festlegt. Das Ziel ist klar: Trotz rückläufiger Mittel soll die Kirche vor Ort präsent bleiben. Dies wird durch eine engere Zusammenarbeit der Kirchengemeinden in diesen NBR angestrebt.

Unterstützt werden die Kirchengemeinden dabei von sogenannten Verkündigungsteams, bestehend aus Pfarrer:innen, Gemeindepädagog:innen und Kirchenmusiker:innen, die in den NBR gemeinsam das Evangelium leben und vermitteln. Es ist ein neuer Weg, der Ausdauer erfordert.

Nach langen und intensiven Beratungen haben sich die 30 Gemeinden im Dekanat in einem Prozess, der im Februar 2022 begann, auf die Bildung von sechs NBR geeinigt. Dabei gab es jedoch gewissen Unmut, da die Landessynode inmitten dieses Prozesses die Mindestgrößen für die NBR angehoben hatte. Dadurch mussten sich einige Gemeinden, darunter auch wir, erneut orientieren. Am Ende wurden sechs NBR festgelegt (siehe Karte), die alle bis zum Stichtag 01.01.2022 jeweils mehr als 7.200 Gemeindeglieder umfassen.

Die Auferstehungsgemeinde bildet zusammen mit den Gemeinden Hofheim-Kernstadt, Marxheim, Diedenbergen, Langenhain, Lorsbach und Eppstein-Bremthal einen NBR mit etwa 12.150 Gemeindegliedern.

Die Bildung der NBR, die bis zum 1. Januar 2025 offiziell umgesetzt werden soll, markiert lediglich den ersten Schritt im ekhn2030-Prozess, den die Synode der EKHN eingeleitet hat. Die Auswirkungen auf eine verstärkte Zusammenarbeit über die bisherigen Gemeindegrenzen hinweg sind derzeit noch ungewiss. Es ist uns Kirchenvorständen und hauptamtlichen Pfarrpersonen bewusst, dass dieser Prozess viel Arbeit erfordert. Es ist auch erschwerend, dass die Landeskirche zu vielen anstehenden Fragen noch keine Entscheidungen getroffen hat.

Neuer Sollstellenplan bis Ende 2024

Bis Ende 2024 muss ein neuer Sollstellenplan für das Dekanat erstellt werden. Dies betrifft die Anzahl der Hauptamtlichen in den jeweiligen NBR und die Zusammensetzung der zukünftigen Teams. Bisher ist nur klar, dass in jedem Team Pfarrer:innen, Kirchenmusiker:innen und Gemeindepädagog:innen zusammenarbeiten sollen. Bis Mitte 2026 müssen drei weitere entscheidende Schritte gemeistert werden: Veränderungen in den Gemeindebüros entsprechend der neuen Struktur, die Verabschiedung eines Gebäudebedarfs- und Entwicklungsplans sowie die Festlegung der Regeln für das Miteinander in den NBR. Dies wird von uns Ehrenamtlichen viel Engagement erfordern und wird die Struktur und Identität unserer Kirche maßgeblich verändern.

Das Dekanat hat es sich zur Aufgabe gemacht, den Gemeinden und Nachbarschaftsräumen die notwendigen Informationen und Unterstützung für die Umsetzung zur Verfügung zu stellen. Dadurch sollen die Kirchenvorstände in der Lage sein, die anstehende Arbeit schrittweise anzugehen.

Diese neuen Wege sind herausfordernd. Es gibt keine Alternative zum Durchhalten, und wir müssen Vertrauen in die neuen Wege haben.

Wir haben bereits Kolleginnen und Kollegen aus den Kirchenvorständen kennengelernt und schätzen den offenen und respektvollen Umgang miteinander. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit und hoffen, gemeinsam mehr Verbindendes als Trennendes auf diesem neuen Weg für das Wohl unserer Gemeinde zu entdecken.

Aus dem Auferstehungs-Mosaik 4/2023

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