Gemeindeversammlung am 3.11.2024
Von Dr. Helga Leonhard (Dezember 2024)
Die anstehenden Veränderungen in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, die auch unsere Auferstehungsgemeinde betreffen und die zu der Gründung von Nachbarschaftsräumen führen, wurden von Pfarrerin Ivonne Heinrich den Gemeindemitgliedern erläutert. Kriftel wird mit den Kirchengemeinden in Hofheim und Bremthal einen Nachbarschaftsraum (NBR) bilden, dem dann insgesamt sieben Kirchengemeinden angehören. Geplant ist, dass jede dieser Gemeinden eine Pfarrperson als Ansprechpartner behält. Drei ganze und vier halbe Pfarrstellen soll es geben. Die Verwaltung soll zentralisiert werden. Für 30 Prozent der vorhandenen Gebäude soll langfristig die Bezuschussung wegfallen.
Rechtsform des NBR noch unklar
Bis 2025 müssen sich die sieben Gemeinden unseres Nachbarschaftsraums Hofheim/Kriftel/Bremthal auf eine Rechtsform einigen. Drei Möglichkeiten werden diskutiert. Bei einer Fusion würden die Gemeinden zu einer großen Kirchengemeinde mit einem Kirchenvorstand zusammengeschlossen. Bei der Bildung einer Gesamtkirchengemeinde würden die einzelnen Gemeinden als Körperschaften des öffentlichen Rechts bestehen bleiben. Es würde hier ebenfalls ein Gesamtkirchenvorstand entstehen, aber Ortskirchenvertretungen wären möglich. Die dritte mögliche Rechtsform für den Nachbarschaftsraum wäre die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft mit geschäftsführendem Ausschuss. Hierbei würde es sich um einen lockeren Zusammenschluss handeln.
Zur Vorbereitung der Entscheidung wurde eine Steuerungsgruppe gebildet, der aus unserer Gemeinde Stephan Frisch und Thomas Milkowitsch angehören. Vieles sei noch „im Überlegen“, formulierte Ivonne Heinrich trefflich. Die Entscheidung zur Rechtsform muss von allen sieben beteiligten Kirchengemeinden des Nachbarschaftsraums einstimmig beschlossen werden, ansonsten würde die Landessynode eine Fusion durchsetzen.
Das Geld, das die Kirchengemeinde Kriftel besitzt, beispielsweise aus Spenden, verbleibt auf jeden Fall in Kriftel, erklärte Pfarrerin Ivonne Heinrich. Hier könne es frühestens ab 2027 Änderungen geben. Was langfristig mit dem Pfarr- und dem Gemeindehaus geschieht, ist noch nicht entschieden.
Aus dem Auferstehungs-Mosaik 4/2024